Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.
Hinweis: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist ein Passbild erforderlich. Dieses können Sie zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt übersenden.
Uhlmannstraße 1-3
09366 Stollberg
Mo
08:00 - 12:00
Di
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Mi
geschlossen
Do
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Fr
08:00 - 12:00
Bitte nutzen Sie für Auskünfte und Rückfragen zur Antragsbearbeitung die Rufnummern unserer kompetenten Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie schriftlich formlos beantragen. Den Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Grad der Behinderung von mindestens 50.
schriftlicher Antrag (formloses Schreiben)
Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
gegebenenfalls Passfoto
Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
keine
Wichtig: Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises sollten Sie circa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des alten Ausweises beantragen.
keine
§ 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Feststellung der Behinderung, Ausweise
§ 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) – Gültigkeitsdauer
Schwerbehinderung neu feststellen lassen (Änderungsantrag)
Amt24-Leistung
Faltblatt Schwerbehindertenausweis (auch in leichter Sprache verfügbar)
Schwerbehindertenausweis (Erklär-Video in Gebärdensprache)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 24.08.2020