Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.
Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.
Neben den unteren Vermessungsbehörden stellt der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) ebenfalls Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereit:
–> Liegenschaftskataster
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Darüber hinaus können auch Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) befugt sein, amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte abzugeben.
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
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geschlossen
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08:00 - 12:00
Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular bei
der unteren Vermessungsbehörde oder
beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.
Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, abgegeben.
Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.
keine
keine
§ 11 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) – Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens durch Vermessungsbehörden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatministerium für Regionalentwicklung. 28.07.2021