Allgemeine Informationen

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.

Ansprechstelle

Neben den unteren Vermessungsbehörden stellt der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) ebenfalls Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereit:

–> Liegenschaftskataster
  Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen

Darüber hinaus können auch Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) befugt sein, amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte abzugeben.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Verfahrensablauf

Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular bei

  • der unteren Vermessungsbehörde oder

  • beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.

  • Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, abgegeben.

  • Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Kosten

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: EUR 23,80 - EUR 47,60 je Auszug
  • Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 - EUR 23,80)

Freigabevermerk

Sächsisches Staatministerium für Regionalentwicklung. 28.07.2021