Allgemeine Informationen

Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.

Hinweise:

  • Finanzielle Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell nach Einzelfallprüfung entsprechend der Notlage vergeben werden.
  • Die Unterstützung ist einkommensabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
  • Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

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  Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Wettinerstraße 61
08280 Aue-Bad Schlema

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Erreichbarkeit Ansprechpartner Gesundheitsförderung
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.

Standort Aue-Bad Schlema

Frau Knietzsch | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3260

Frau Hartl | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3331

Frau Stemmildt | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3771 277 3330

Frau Friedrich | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3332

Frau Baumann | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung | HIV/AIDS-Beratung | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3771 277 3333

Standort Annaberg-Buchholz, einschließlich Servicestelle Marienberg

Frau Richter | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3733 831 3224

Frau Gerlach | Psychosoziale Tumorberatung | Schwangerenberatung / Schwangerenkonfliktberatung
Tel. +49 3733 831 3239

Frau Müller | Psychosoziale Tumorberatung
Tel. +49 3733 831 3249

Verfahrensablauf

Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

  • Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Anlaufstellen.

  • Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
    Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben.

  • Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.

  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.

  • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

Voraussetzungen

  • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere

  • ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen

  • Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)

  • Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Freigabevermerk

Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind". 09.06.2016