Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Umsetzung von Entwicklungsstrategien nach der Förderrichtlinie "LEADER 2014", Nr. 08914
Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.
Für welche Vorhaben ist eine Projektförderung möglich?
Art der Förderung
Zuschüsse (Anteilsfinanzierung).
Höhe
je nach der Art der Vorhaben und der Charakteristik der Antragstellenden.
(Details: Jenach Vorgaben der Förderrichtlinie (siehe Rechtsgrundlage).
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Bergstraße 7
09496 Marienberg
Telefon
Mo
08:00 - 12:00
Di
08:00 - 18:00
Mi
geschlossen
Do
08:00 - 16:00
Fr
08:00 - 12:00
Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.
Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.
Antragsberechtigte
Unterstützung zur LES-Vorbereitung
lokale Gemeinschaften
Durchführung von LES-Vorhaben
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich
lokale Aktionsgruppen (LAG)
Kooperationsvorhaben
Vorbereitung: ausschließlich durch sächsische LAG-Begünstigte
Durchführung:
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
rechtsfähige Personengesellschaften Begünstigte
lokale Aktionsgruppen (LAG)
LES-Verwaltung
durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaftanerkannte lokale Aktionsgruppen (LAG)
Weitere Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen der Entwicklungsstrategie des Leader-Gebietes entsprechen
Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des Leader-Gebietes zum Vorhaben
Antragsvordrucke
Unterlagen und Nachweise nach den Angaben im Antragsformular
Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Stelle.
keine
LEADER 2014-2020
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 – 2020
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 05.02.2021