Allgemeine Informationen

Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. 

Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen (§ 10 SächsBestG) einer verstorbenen Person längere Zeit in Anspruch nimmt.

Geltende Fristen für Bestattungen

  • Regelmäßige Mindestwartefrist:
    ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen
  • Längste regelmäßige Wartefrist:
    eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein

Achtung! Die Wartefrist für die Bestattung wird ab dem Datum der Leichenschau gerechnet, nicht ab dem Sterbedatum!

Einheitliche Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständigkeiten

Hausanschrift

Klosterstraße 7
09456 Annaberg-Buchholz

Kontaktmöglichkeiten
Öffnungszeiten

Mo

08:00 - 12:00

Di

08:00 - 18:00

Mi

geschlossen

Do

08:00 - 16:00

Fr

08:00 - 12:00

Erreichbarkeit Ansprechpartner Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen.

Antragstellung –  Verlängerung Bestattungsfrist; Urnen-, Sargumbettungen; Leichenpass
Frau Woboda
Telefon: 03733 831 3008
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Medizinalaufsicht – Anzeige zur Aufnahme und Änderung der selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
Frau Thiel-Bräuer
Telefon: 03735 601 3288
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Schutzimpfungen
Frau Burkhardt (Standort Annaberg-Buchholz)
Telefon: 03733 831 3220
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Frau Gruner (Standort Aue-Bad Schlema)
Telefon: 03771 277 3228
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Frau Thiel-Bräuer (Standort Marienberg)
Telefon: 03735 601 3288
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Belehrung, Bescheinigung für Tätigkeiten mit Lebensmittel „Gesundheitszeugnis“
Frau Burkhardt (Standort Annaberg-Buchholz)
Telefon: 03733 831 3220
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Frau Fiedler (Standort Aue-Bad Schlema)
Telefon: 03771 277 3298
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Frau Thiel-Bräuer (Standort Marienberg)
Telefon: 03735 601 3288
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-erz.de

Verfahrensablauf

  • die Verlängerung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes

  • das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung)

  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid

Erforderliche Unterlagen

Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum des Verstorbenen

  • Begründung der Wartefristverlängerung

  • Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung

  • Namen und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestatters

Fristen

  • Wartefristverlängerung: wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung gewährt

Kosten

  • Wartefristverlängerungskosten: EUR EUR 25,00 bis EUR 35,00.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 19.09.2022