Bei berechtigtem Interesse erteilt Ihnen die zuständige Behörde Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen (kurz "Altlasten"). Dabei handelt es sich um Flächen, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.
Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.
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Die zuständige Stelle kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Die zuständige Behörde hilft Ihnen bei:
der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen
Ein berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden.
Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 19.01.2021