Der Fachbereich ist neben den zugeordneten Anliegen weiterhin zuständig für:
Genehmigungsbehörde für Bauleitplanungen der Gemeinden
Beratung der Eigentümer von Denkmalen zu Schutzzielen, zu denkmalpflegerischen Maßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Steuervergünstigungen
Erteilen denkmalschutzrechtlicher Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Bauleit- und Fachplanungen
Koordination der Arbeit der ehrenamtlichen Denkmalpfleger und anderen Trägern der Denkmalpflege
Mitwirkung bei der Vorbereitung, Koordination und Durchführung des jährlich stattfindenden Tag des offenen Denkmals (jeweils zweiter Sonntag im September)
Durchführung von Förderverfahren zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Erstellen von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigung (EStG) für Maßnahmen der Erhaltung und sinnvollen Nutzung von Kulturdenkmalen
Vollzug des Denkmalschutzrechtes als hoheitliche Aufgabe des Freistaates Sachsen im Landkreis als untere Denkmalschutzbehörde gemäß dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) vom 03. März 1993 in der aktuellen Fassung
Bestand an Kulturdenkmalen (Bau-, Boden-, Kunst- und technische Denkmale) im Erzgebirgskreis: ca. 6.300 Kulturdenkmale und 5 Denkmalschutzgebiete
Zusammenarbeit mit den höheren Denkmalschutzbehörden und den Denkmalfachbehörden: Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und Landesamt für Archäologie
Erlass denkmalschutzrechtlicher Bescheide auf Antrag (Genehmigungen und Zustimmungen) und Verfügungen (Anordnungen und Ordnungsmaßnahmen)
Mitteilung über die Aufnahme oder Streichung aus der Kulturdenkmalliste des Freistaates Sachsen.
Erteilung von Auskünften aus der Denkmalliste über das Vorliegen der Denkmaleigenschaft.
Beratungen mit Denkmaleigentümern, Ingenieurbüros usw. in denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon
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geschlossen
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André Leistner | Referatsleiter
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+49 3733 831 4111
Fax
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Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Ines Altrichter
Hanka Kleiner
Denkmalschutz
Gebäude: barrierefreier Zugang, Aufzug vorhanden
Anzahl Behindertenparkplätze: 2
Kommunikationsmöglichkeiten für sinnesbeeinträchtigte Menschen
ÖPNV: Bus in ca. 500 m Entfernung
Bodeneingriffe bedürfen in archäologischen Relvanzzonen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist eine Baubeschreibung erforderlich.