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Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an einen Vertreter oder Bevollmächtigten nicht möglich ist. Im Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung auf der Website des Erzgebirgskreises.
Benachrichtigung an die Mitglieder der Erbengemeinschaft Stopp
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Benachrichtigung an Ihor Sokhatskyy
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Benachrichtigung an Frank Mußmacher
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Benachrichtigung an Steve Heinrich Bernhardt
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Benachrichtigung für Yevheniia Zhukova
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Benachrichtigung für Iryna Patsan
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Benachrichtigung für Sandra Barth
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Benachrichtigung für Kateryna Stadnichenko
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Benachrichtigung für Lilia Pastukh
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öffentliche Zustellung Puschicka
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oeffentliche_Zustellung_Yurii_Hlushchenko.pdf
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