Die in den Gebäuden geltenden Hygienebestimmungen sind zwingend zu beachten.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt grundsätzlich nur noch einrichtungsbezogen für z. B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und den ÖPNV.
Dennoch wird das Tragen einer medizinischen Maske, vorzugsweise einer FFP2-Maske, insbesondere auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen des Landratsamtes und seiner nachgeordneten Einrichtungen (Flure, Treppenhäuser, Teeküchen, Toiletten etc.) dringend empfohlen. 

Wir bitten auch um die Nutzung der an den Eingängen aufgestellten Desinfektionsmittelspender.

Weitere Hinweise zu den geltenden Hygienebestimmungen des Landratsamtes können den Aushängen vor Ort entnommen werden.

Öffnungszeiten              
Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr
Team Bürgerbüro Stollberg
Postanschrift
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09456 Annaberg-Buchholz
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